Prostitution in Zürich: Eingeschlagener Weg bewährt sich – Nachbesserungen notwendig

Blenden wir zurück ins Jahr 2011 und erinnern wir uns an die unhaltbaren Zustände auf dem Strassenstrich am Sihlquai, worunter vor allem die sich prostituierenden Frauen und die Nachbarschaft litten. Mit einem Massnahmenpaket bestehend aus der Schliessung des Strassenstrichs am Sihlquai, der Schaffung des Strichplatzes, der Neudefinition des Strichplans und der Prostitutionsgewerbeverordnung wurden die verheerenden Probleme umfassend angegangen. Seit dem 1. Januar 2013 ist die Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft und in den letzten Jahren konnten mit dem neuen Regime Erfahrungen gesammelt werden.

Für die SP sind insbesondere der Schutz der Frauen vor Ausbeutung und Gewalt, sowie ein Verbot der Prostitution Minderjähriger wichtig. Weitere zentrale Anliegen sind der Schutz der Bevölkerung vor sexuell übertragbaren Krankheiten und die Reduktion von Immissionen durch das Sexgewerbe. Aus Sicht der SP hat sich das neue Regime grundsätzlich bewährt. Die entwürdigenden Umstände am Sihlquai konnten beendet und mit dem Strichplatz in geordnete Bahnen gelenkt werden. Dank den verschiedenen Massnahmen spielte sich das Prostitutionsgewerbe heute auf einem stadt- und quartierverträglichen Niveau ab und die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung am Sihlquai konnte massiv gesteigert werden.

Verbesserungsbedarf sieht die SP bei der Situation in der Langstrasse, bei der Bewilligungspflicht für Einzelsalons, bei der Benutzungsgebühr für den öffentlichen Grund und bei den baurechtlichen Bewilligungen für Salons. Der zuletzt genannte Punkt muss über die Bau- und Zonenordnung gelöst werden – wir haben bereits entsprechende Änderungsanträge eingereicht. Zu den andern drei Punkten: Die unverhältnismässige Kontroll- und Bussenpraxis der Polizei an der Langstrasse und die dadurch entstehende Kriminalisierung der sich Prostituierenden müssen beendet werden. Auch bedauern wir es, dass der Stadtrat bisher nicht von sich aus bereit war, die ihm zustehende Kompetenz zur Bewilligung von Einzelsalons liberaler auszulegen – wie dies von Anfang an der Wille des Gemeinderats war. Der SP ist es ein Anliegen, dass Personen, die sich selbstbestimmt in Kleinstsalons auf eigene Rechnung prostituieren, dies unbürokratisch tun können – ohne an den Bewilligungshürden zu scheitern. Weiter hat sich die heutige Ausgestaltung der Benutzungsgebühr für den öffentlichen Grund nicht bewährt. So schafft ein Grossteil der sich auf dem Strassenstrich prostituierenden Personen lieber ohne ein gültiges Ticket an und wird damit in die Illegalität gedrängt. Aus diesen Gründen hat die SP auch die entsprechenden heute zur Diskussion stehenden Vorstösse eingereicht oder miteingereicht. Hingegen wird die SP die grundsätzliche AL-Motion ablehnen. Mit der PGVO wird unmissverständlich klargestellt, dass es sich bei der Ausübung der Prostitution um eine legale Dienstleistung handelt; Gleichzeitig erlaubt sie es, die negativen Begleiterscheinungen einzudämmen und die sich prostituierenden Personen besser vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.

Die SP ist überzeugt, dass sich der eingeschlagene Weg bewährt hat, jedoch einzelne Punkte nachgebessert und die Situation in der Stadt Zürich auch vom Gemeinderat weiterverfolgt werden soll. Der Umgang mit der Prostitution entspricht immer einer gesellschaftlichen Gratwanderung und die Verhältnisse ändern sich zum Teil rasch – so dass erneut reagiert werden muss. Führen wir die Diskussion ohne Scheuklappen und unter Einbezug der Beteiligten und Betroffenen aktiv weiter!

 

Weitere Auskunft erteilt
Simone Brander, Gemeinderätin SP 10, 076 416 94 94