Pionierleistung zur Entlastung der Spitäler, Polizei und Öffentlichkeit

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle ZAB wurde 2009 vom damaligen Gesundheitsvorsteher Bobby Neukomm und der damaligen Polizeivorsteherin Esther Maurer (beide SP) als Pilotprojekt ins Leben gerufen.

Die SP hat die ZAB stets kritisch begleitet. Wir sind auf Grund der Erfahrungen der letzten fünf Jahre zur Ansicht gelangt, dass es sich bei dieser schweizweit einzigartigen Institution um eine wirkungsvolle Entlastung für die Notfallstationen der Spitäler, für Polizeiwachen und nicht zuletzt auch um eine sichere Methode zur Ausnüchterung für die berauschte Person handelt. Schon die soziale Verantwortung und Menschenwürde verbieten es, stark betrunkene und oftmals auch mit anderen Drogen vollgepumpte Menschen sich selber zu überlassen. Menschen in diesem Zustand, die sich selber oder andere gefährden, stellen eine enorme Belastung für das Gesundheitspersonal, die Polizei und unbeteiligte Drittpersonen dar. Ohne eine Zentrale Ausnüchterung- und Betreuungsstelle ZAB müssten sie in den Arrestzellen der Quartierwachen oder auf den Notfallstationen der Spitäler ausgenüchtert werden. Auf den Quartierwachen ist kein medizinisch ausgebildetes Personal vorhanden und in den Notfallstationen der Spitäler geschieht es nicht selten, dass sich mehrere Pfleger und Ärztinnen um oftmals renitente, berauschte Personen kümmern müssen. Das ist sowohl für das Spitalpersonal wie auch für die wartenden Patientinnen und Patienten eine unzumutbare Belastung.

 

In der ZAB werden pro Jahr über 1000 Personen unter medizinischer Überwachung in Einzelzellen ausgenüchtert. Der Kanton Zürich und diverse Gemeinden haben die Nützlichkeit dieser Institution erkannt und mit der Stadt Zürich Vereinbarungen abgeschlossen, um Personen, die sich oder andere gefährden, ebenfalls in die ZAB zu bringen.

Die SP-Fraktion stellt sich entschlossen hinter eine täglich in Betrieb stehende ZAB. Wurden am Anfang noch Bedenken laut, dass Personen ungerechtfertigt eingeliefert wurden, so fanden in der Zwischenzeit intensive Schulungen der Stadtpolizei statt und es wurden Sicherheitsmechanismen eingebaut, die sicherstellen, dass niemand ungerechtfertigt aufgenommen wird.

 

Die SP ist grundsätzlich kritisch eingestellt gegenüber der Verrechnung von Polizeikosten. Die Gebühren wurden jedoch von anfänglich bis 950.- auf Null bis max. 600.- Franken gesenkt. Damit tragen die Klienten und Klientinnen der ZAB einen Teil ihrer verursachten Kosten selber; es bleibt jedoch die nötige Verhältnismässigkeit gewahrt.

 

Die SP-Fraktion hat keinerlei Verständnis dafür, dass die Gebührenfrage von den bürgerlicher Parteien nun zu einem Alles-oder nichts-Spielball hochstilisiert wird. Wir erachten es als verantwortungslos, diese wichtige Institution abzulehnen, sollten die Vollkosten nicht weiterverrechnet werden dürfen. Bei der vorliegenden Verordnung und den von der SP unterstützten Anträgen handelt es sich um einen verhältnismässigen Kompromiss. Die Zentrale Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle ist ein Pionierprojekt, das sowohl für das Gesundheitspersonal und die Polizei wie auch für die berauschte Person eine deutliche Verbesserung darstellt. In diesem Sinne appelliert die SP-Fraktion an alle konstruktiven Kräfte in diesem Rat, von ihren Maximalforderungen abzurücken und dem definitiven Betrieb zuzustimmen.