Observationsverordnung: ein klarer und verhältnismässiger rechtlicher Rahmen

Die SP unterstützt eine klare und verhältnismässige rechtliche Regelung von Observationen im Fall von unrechtmässigem Sozialhilfebezug. Die vorberatende Kommission hat den Entwurf des Stadtrats diesbezüglich in wesentlichen Punkten verbessert. Gleichzeitig fordert die SP aber auch ein konsequenteres Vorgehen gegen Steuervergehen. Denn diese verursachen einen ungleich höheren finanziellen Schaden.

Die SP unterstützt die Observationsverordnung und auch, dass der Stadtrat von sich aus aktiv geworden ist und eine solche Regelung vorgelegt hat. Die Verordnung ist auf die Verhältnisse der Stadt Zürich angepasst und verhältnismässig und praxisgerecht ausgestaltet worden. Diese Gewissheit bestünde bei einem kantonalen Erlass nicht.

Wesentliche Verbesserungen an der Vorlage des Stadtrats

Die Kommission hat die Vorlage in wesentlichen Punkten materiell verbessert und für die Anwendung klarer geregelt. Beispielsweise sollen die Observationen nicht nur von einem Mitglied der Sozialbehörde, sondern von einem Dreiergremium bewilligt werden müssen. Ebenso müssen die Mittel und Methoden, die das Inspektorat einsetzen will, vorgängig beantragt werden. Zudem hat die Kommission neben anderem die Informationspflichten in wichtigen Punkten verbessert.

 

Ob der Einsatz von Ortungsgeräten durch Sozialdetektive in der Schweiz grundsätzlich toleriert werden kann, bleibt jedoch höchst umstritten. Die Kommission hat den Anwendungsbereich zumindest auf ein Minimum beschränkt. Diese Frage wird aktuell auch in der Bundesversammlung diskutiert.

Missbrauch mit verhältnismässigen Mitteln bekämpfen

Für die SP ist klar, dass missbräuchlicher Sozialhilfebezug und damit einhergehende Schwarzarbeit verfolgt und aufgedeckt werden müssen. Es braucht aber verhältnismässige Mittel, die nicht übermässig in die Grundrechte der observierten Personen eingreifen. Umso wichtiger ist es, dass der vom Stadtrat vorgeschlagene Erlasstext diesbezüglich wesentliche Konkretisierungen erfährt, die grossmehrheitlich von der SP eingebracht wurden.

Steuervergehen aufzudecken ist wichtiger

Die SP stellt aber klar, dass die Beträge, die der Stadt Zürich durch Steuervergehen verloren gehen, den Sozialhilfebetrug um ein Vielfaches übersteigen. Für die SP sind darum Massnahmen, die Steuervergehen verhindern und aufdecken, weitaus dringender und wichtiger. Darum wird die SP am heutigen Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss im Gemeinderat einreichen.