NEIN zur Anti-Stau-Vorlage

Die Antwort des Stadtrates auf die dringliche Interpellation der Fraktionen der SP, Grünen, GLP und AL zeigt auf, dass die Verfassungsänderung dieser Vorlage den Grundsätzen einer zweckmässigen Verkehrspolitik widerspricht.

Am 13. März 2017 hat der Kantonsrat Zürich den Gegenvorschlag zur Kantonalen Volksinitiative «Stopp  der Verkehrsbehinderung» (Anti-Stau-Initiative) beschlossen. Dieser besagt, dass der Kanton für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr sorgt. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen. Die Stadt Zürich plant zur Förderung des öffentlichen Verkehrs verschiedene Projekte (z. B. Tram nach Affoltern), welche zu einer Kapazitätsverlagerung zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs führen.

In der dicht besiedelten Stadt Zürich ist es nicht möglich, die Leistungsfähigkeit im umliegenden Strassennetz auszugleichen und es widerspricht mit der Lärmschutzverordnung (Massnahmen an der Quelle) auch der übergeordneten Gesetzgebung. Auch verlangt die Verfassung der Stadt Zürich das Ergreifen von weiteren Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs (wie z. B. neue, separate Busspuren, Spurverengungen zugunsten von Velomassnahmen oder Massnahmen für den Fussverkehr, Abklassierungen von Strassen und eine Umgestaltung der Strasse bei Temporeduktionen).

 

Wie der Stadtrat in der Antwort auf die dringliche Interpellation der Fraktionen der SP, Grünen, GLP und AL schreibt, widerspricht diese Verfassungsänderung den Grundsätzen einer zweckmässigen Verkehrspolitik, die sich an einer hohen Beförderungskapazität und einem geringen Flächenbedarf der Verkehrsmittel zu orientieren hat. Insbesondere Bahn, Tram und Bus sind effiziente Transportmittel mit einer hohen Beförderungskapazität und einem geringen Flächenbedarf. Als solche vermögen sie gegenüber dem Privatverkehr mehr Menschen auf weniger Raum zu transportieren.

 

Die im neuen Raumordnungsgesetz des Bundes geforderte und im kantonalen Richtplan verbindlich festgesetzte Siedlungsentwicklung nach innen, also die zusätzliche Verdichtung in der Stadt, kann nur mittels einer Förderung und Priorisierung der effizienten Verkehrsmittel und den dafür notwendigen verkehrsplanerischen Massnahmen erreicht werden. Eine Priorisierung des Privatverkehrs durch eine wortgetreue Umsetzung der Verfassungsänderung würde hingegen den für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehenden Raum verknappen und somit die Leistungsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems mindern – mit entsprechend negativen Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung.

 

Deshalb lehnt ein breites überparteiliches Komitee aus Parteien, Verbänden und Privatpersonen die Anti-Stau-Vorlage ab. Diese ideologische Zwängerei bremst den öffentlichen Verkehr aus, gefährdet die Sicherheit von Fussgänger*innen, entmündigt die Gemeinden und verhindert eine kohärente Verkehrspolitik für die Zukunft. Das Komitee kämpft für ein Nein am 24. September!

 

SP, Simone Brander, Präsidentin SK SID/V, Tel. 076 416 94 94

Grüne, Markus Knauss, Kommissionsmitglied SK SID/V, Tel. 079 642 27 29

GLP, Sven Sobernheim, Kommissionsmitglied SK SID/V, Tel. 079 575 84 17

AL, Edi Guggenheim, Kommissionsmitglied SK SID/V, Tel. 079 685 27 91