Wir haben ein Ziel: gleich viel!

Bei den Banken und Versicherungen verdienen Männer 40 Prozent mehr als Frauen. Das Boni-System fördert die Ungleichheit. Am Bankenplatz Zürich nimmt die Lohnschere wieder zu.

In der Industrie verdienen Frauen 27 Prozent weniger als ihre Kollegen. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort“ wird auch nach 30 Jahren Lohngleichheitsartikel und 15 Jahren Gleichstellungsgesetz noch immer in der ganzen Schweiz verletzt. Das ist ein Skandal! Eine Studie des Büro Bass ergibt, dass in der Privatwirtschaft jede Arbeitnehmerin pro Jahr im Schnitt um 8’800 Franken geprellt wird, Frauen fehlen pro Monat 730 Franken im Portemonnaie. Auf ein ganzes Frauenerwerbsleben gerechnet ergibt sich ein Fehlbetrag von gegen 380’000 Franken. Gesamthaft werden die berufstätigen Frauen jährlich um 12,3 Milliarden Franken geprellt.

Zudem leisten Frauen einen enorm hohen Anteil an unbezahlter Arbeit: Hausarbeit, Betreuung von Kindern, Pflege von Grosseltern und Leistungen in gemeinnützigen Vereinen. Der Wert dieser Arbeit erreicht insgesamt gegen 230 Milliarden Franken. Das entspricht fast der Hälfte des gesamten Bruttoinlandproduktes, wobei diese Gratisarbeit darin gar nicht auftaucht.

So kommen Frauen in der Schweiz locker auf eine 70 Stundenwoche. Trotzdem kommt eine Mehrheit der Verkäuferinnen nur mit Mühe über die Runde. Längere Ladenöffnungszeiten: Nein danke! Dreiviertel der working poor sind Frauen. Das ist nicht normal!

Der Kampf gegen die Ausbeutung der Frauen hat eine schon viel zu lange Geschichte. Bereits 1877 verlangten die Gewerkschaften Schutzbestimmungen für Frauen im Fabrikgesetz. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Mutterschaftsversicherung in der Verfassung verankert. 1971 dann endlich das Frauenstimm- und Wahlrecht. 1981 der Gleichstellungsartikel, 1985 das neue Eherecht, 1989 die Kündigungsschutz bei Schwangerschaft. 1993 kippte der Frauenprotest die Bundesratswahl. 1995 werden Splitting und Erziehungsgutschriften bei der AHV eingeführt. 1996 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, seit 2002 gibt es die Fristenregelung. Trotzdem sind Frauen immer noch nicht gleichgestellt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig!

Frauenforderungen treffen mitten in den Kampf um die Definition von „privat“ und öffentlich“. Heute ist die Forderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie in aller Frauen Munde. Das ist auch eine Frage der Lohngleichheit. Solange Männer mehr verdienen als Frauen, wird das Ernährerprinzip weiter zementiert. Denn es ist ökonomisch nur logisch, dass Frauen im Beruf zurück stecken und Männer sogar noch zulegen, wenn eine Familie gegründet wird. Lohngleichheit ist der Hebel zur Gleichstellung von Frau und Mann in Gesellschaft und Beruf. Darum fordern die Frauen in der Schweiz am 14. Juni 2011 einmal mehr: „Gleich viel ist unser Ziel!“ Auf politischer Ebene heisst das: Es müssen Instrumente geschaffen werden, die der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch verhelfen:

Es braucht eine Behörde, die ein Klagerecht hat und die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheit durchsetzen kann.
Es braucht die Verpflichtung zur Offenlegung der betriebsinternen Lohnstruktur wie das in Österreich bereits eingeführt worden ist.
Die Lohnkontrollen, welche im Rahmen der flankierenden Massnahmen bereits durchgeführt werden, müssen auch auf die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männer ausgedehnt werden.
Entsprechende Vorstösse werden in diesen Tagen auf nationaler und kantonaler Ebene eingereicht.