Seeuferweg: Schutz von Privatinteressen statt Allgemeinwohl

Generell sind die Bürgerlichen nicht gegen einen Seeuferweg, im Detail aber schon. Carmen Walker Späh (FDP) spricht im Kantonsrat schon von einem „Zeichen für die schrittweise Enteignung von privatem Grundeigentum am Zürichsee“, wenn im Richtplan steht, dass der Seeuferweg „möglichst nahe am See“ erstellt werden soll. Möglichst nahe am See wäre ja nicht mal durchgehend direkt am See!

Wo bleiben da die öffentlichen Anliegen? Also die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohnern, die über keinen direkten Seeanstoss verfügen? „Erholung für wenige statt für alle“ scheint die Losung der Bürgerlichen zu sein!

Wie viel weitsichtiger und dem Allgemeinwohl verpflichtet waren Ende des 19. Jahrhunderts die Promotoren der öffentlichen Seeanlagen in der Stadt Zürich und der damaligen Gemeinden Riesbach und Enge. Ihnen verdanken wir eine der schönsten Seeanlagen weitherum – mit direktem Zugang zum See für alle! Diesen Zugang nutzen auch viele Anwohnerinnen und Anwohner der Seegemeinden, weil eben in ihren Gemeinden die Zugänglichkeit des Sees nur punktuell möglich ist. Das heute die Bürgerlichen mit ihrem Antrag auf Streichung des „möglichst nahe am See“ in der Richtplandebatte ganz knapp siegten, ist mehr als ärgerlich.