Der Fall «Juan Montana»

Nachdem mich der „Tages-Anzeiger“ heute etwas unpräzise zitiert hat, hier nochmals ein Wort zur Angelegenheit „Juan Montana“: Ich verurteile schärfstens, was sich die Angreifer letzten Monat in Mürren gegenüber den Zürcher Gymischülern herausgenommen haben. Die Täter müssen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Ich bitte die Opfer daher dringend, ihre verständliche Angst zu überwinden und zur Polizei zu gehen. Nur bei einer Anzeige kann es zu einer Verurteilung kommen. Und die ist nötig. Jugendliche und Erwachsene sollen sich in der Schweiz sicher fühlen können. Auch im Ausgang.

Nun zu Juan Montana. Vorschnell die Ausschaffung des jungen Kolumbianers zu fordern, halte ich für populistisch und unangebracht. Zuerst einmal muss der Vorfall restlos aufgeklärt und Montanas Schuld zweifelsfrei erwiesen werden. Je nach Ergebnis ist dann bestehendes Recht anzuwenden. Eine Ausschaffung kommt nur bei schweren Vergehen mit Freiheitsentzug von zwei oder mehr Jahren in Frage. Es ist kaum vorstellbar, dass Montana – seine tatsächliche Beteiligung an der Straftat einmal vorausgesetzt – einer derart schweren Strafe entgegensehen würde. Wenn aber doch, so muss er tatsächlich ausgeschafft werden. Allerdings NACH Absitzen seiner Strafe. So will es das geltende Recht.

Wird das potenzielle Vergehen von Montana (für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt) als weniger schwer beurteilt, so hat er seine Strafe hier abzusitzen und muss gemäss hiesiger Rechtsauffassung in der Schweiz resozialisiert werden.

Nun ist es also an Polizei und Justiz, ihre Arbeit zu machen, ohne dass sich die Politik zu sehr einmischt. Zu hoffen bleibt dennoch, dass Juan Montana in Mürren kein oder zumindest kein schweres Verbrechen begangen hat. Die Schweiz hat 10 Jahre lang in die Schulbildung des Teenagers investiert. Würde Montana ausgeschafft, hätte die Schweiz für ihre Aufwendungen keine Gegenleistung mehr zu erwarten.